30 haltsschulden habe er mithilfe der AE.________ (Stiftung) begleichen können (pag. 2912 Z. 16 ff.). Dies wurde durch das Schreiben der ehemaligen Strafklägerin sowie die an der Berufungsverhandlung eingereichten Unterlagen bestätigt (pag. 2895 und pag. 2940). Die begonnene Psychotherapie besuche er nach wie vor (pag. 2912 Z. 4 ff.). Die Mutter seines (angeblich) entführten Sohnes habe ihn zwischenzeitlich kontaktiert und versucht, ihn zu erpressen. Sein Anwalt habe ihm geraten, nichts zu machen (pag. 2912 Z. 10 ff.).