Sodann hat er mit den sechs Transporten keine besonders geringe Anzahl Geschäfte getätigt. Auch in Bezug auf den erzielten Gewinn bewegt sich der Beschuldigte nicht im untersten Rahmen der Gewerbsmässigkeit. Schliesslich hat sich die Tätigkeit des Beschuldigten auf immerhin rund 8 Monate und somit keinen kurzen Zeitraum erstreckt. Im Ergebnis erachtet die Kammer eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten dem objektiven Verschulden angemessen. Dieses Ergebnis korrespondiert mit der Anwendung des Hierarchiestufen-Modells.