Der Beschuldigte hat mit den Transportfahrten zwar die Aufträge von C.________ umgesetzt, hat gleichzeitig aber eine gewisse Selbständigkeit und Professionalität an den Tag gelegt, was sich in der Organisation von Vorausfahrern beim Grenzübertritt manifestierte. Er war denn auch nicht nur ein untergeordneter Kurier auf der Stufe des Endgeschäfts, sondern führte auf mehrtägigen Fahrten in wesentlichem Umfang Kokain von Holland in die Schweiz ein. Sodann hat er mit den sechs Transporten keine besonders geringe Anzahl Geschäfte getätigt.