47 StGB). Im Rahmen der Art und Weise der Tatbegehung ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte nicht auf der obersten Hierarchiestufe operiert hat. Er war als Fahrer für die Einfuhr von Kokain von Holland in die Schweiz zuständig und nicht am weiteren Handel mit dem Kokain beteiligt. Es rechtfertigt sich deshalb, die Strafe um 20%, ausmachend zwei Jahre, zu reduzieren. Eine weitere Reduktion ist hingegen nicht angezeigt. Der Beschuldigte hat mit den Transportfahrten zwar die Aufträge von C.___