Damit erfüllt A.________ das Qualifikationsmerkmal der Gewerbsmässigkeit. Der Beschuldigte wollte mit den Hollandfahrten – zumindest zum grossen Teil – seinen Lebensunterhalt verdienen und seine persönliche finanzielle Situation verbessern. Wie die Fahrten zeigen, war er bereit, eine Vielzahl von solchen Fahrten zu übernehmen. Er handelte somit auch in Bezug auf dieses Qualifikationsmerkmal mit Vorsatz. 15.4 Rechtfertigung und Schuld Rechtfertigungs- und/oder Schuldausschlussgründe sind keine ersichtlich.