Er war sich damit der einzelnen Tatbestandselemente bewusst. Er plante und beabsichtigte diese Transportfahrten, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Damit handelte er mit direkten Vorsatz. 15.2 Mengenmässige Qualifikation Der Tatbestand der mengenmässigen Qualifikation gelangt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts ab einer Menge von 18 Gramm reinem Kokain zur Anwendung (BGE 145 IV 312). Mit der Einfuhr und Beförderung von mindestens 18'602.4 Gramm reinen Kokains hat der Beschuldigte die Grenze von 18 Gramm um ein Vielfaches überschritten und die Qualifikation in objektiver Hinsicht erfüllt.