24 15. Subsumtion 15.1 Grundtatbestand 15.1.1 Objektiver Tatbestand Der Beschuldigte hat im Rahmen von sechs Fahrten von Holland in die Schweiz insgesamt mindestens 24’003 Gramm Kokaingemisch resp. 18'602.4 Gramm reines Kokain in die Schweiz transportiert und in D.________ C.________ überlassen. Indem der Beschuldigte anlässlich der sechs Fahrten Kokaingemisch in Holland abgeholt und mit dem Auto über die Grenze in die Schweiz transportiert hat, hat er unbefugt Betäubungsmittel in die Schweiz eingeführt.