Damit transportierte er insgesamt 18'602.4 Gramm reines Kokain in die Schweiz. Der Beschuldigte wusste, dass er auf diesen Fahrten eine erhebliche Menge an Kokain mit sich führte, die deutlich über dem Grenzwert von 18 Gramm reinem Kokain lag. Für den Grenzübertritt organisierte und bezahlte der Beschuldigte jeweils selbständig einen Vorausfahrer oder eine Vorausfahrerin. Er plante und unternahm die Transportfahrten, weil er damit Geld verdienen wollte. Der Beschuldigte wurde von C.________ pro Fahrt mit CHF 7'000.00 entschädigt, wobei ihm die Entschädigung für die letzte Fahrt aufgrund seiner Anhaltung nicht ausbezahlt wurde.