12. Fazit Im Ergebnis erachtet die Kammer folgenden Sachverhalt als erstellt: Der Beschuldigte fuhr im Auftrag von C.________ insgesamt sieben Mal mit dem Auto nach Holland und zurück in die Schweiz. Ab der zweiten Fahrt transportierte er in einem zu diesem Zweck eingebauten Versteck Kokain zurück in die Schweiz und nach D.________, wo er das Kokain C.________ überliess.