Dem Beschuldigten war das Verhältnis von Kaufpreis und zeitlichem, organisatorischem sowie finanziellem Aufwand für den Transport des Kokains bekannt. Unter Berücksichtigung der notorischen Tatsache, dass für das eingeführte Kokain zusätzlich noch ein Kaufpreis bezahlt werden musste, erschloss sich dem Beschuldigten ohne weiteres, dass er mit jeder Fahrt grössere Mengen transportierte, die sich deutlich im qualifizierten Bereich bewegten. Bekannt war ihm weiter, dass er mit dem Import von Kokain in die Anfangsphase des Drogenhandels involviert war, in dem das Kokaingemisch in der Regel noch nicht (wesentlich) gestreckt wird.