Bei diesem Verkaufspreis bedurfte es somit bereits über 100 Gramm Kokain, um schon nur die Entschädigung des Beschuldigten zu begleichen. Weiter wurden grosse Aufwände unternommen, um diese Transportfahrten zu ermöglichen (Transport über weite Strecke, Übernachtung, Testung und Kontrolle Fahrer, Entlöhnung etc.). Dem Beschuldigten war das Verhältnis von Kaufpreis und zeitlichem, organisatorischem sowie finanziellem Aufwand für den Transport des Kokains bekannt.