22 Aussagen sowie den bekannten Umständen ergibt sich, dass der Beschuldigte bei jeder Transportfahrt ganz genau wusste, dass er Kokain in einer qualifizierten Menge, die bei weitem über 100 Gramm lag, transportierte: Er war selber Konsument und hat bei C.________ Kokain für CHF 60.00 pro Gramm bezogen. Gleichzeitig wurde er pro Fahrt mit CHF 7'000.00 entschädigt. Bei diesem Verkaufspreis bedurfte es somit bereits über 100 Gramm Kokain, um schon nur die Entschädigung des Beschuldigten zu begleichen.