21 sagen, wonach im Drogenbunker nur das Kokain aus Holland, nicht aber jenes aus U.________, versteckt worden sei (pag. 2380 Z. 18 ff.), unklar, ob es sich dabei tatsächlich um Reste einer früheren «Holland-Lieferung» handelte. Die Sicherstellungen taugen somit nicht, um den Reinheitsgrad früherer Lieferungen zu bestimmen.