sowie der bekannte Weiterverkaufspreis von durchschnittlich CHF 60.00 pro Gramm (pag. 2377 Z. 29), sind vielmehr weitere Hinweise darauf, dass C.________ nicht nur ein paar 100 Gramm Kokaingemisch pro Monat umsetzte, sondern vielmehr Mengen im Kilobereich benötigte. Dafür, wie C.________ die aus Holland bezogenen Drogen bezahlt hat, sind mehrere Möglichkeiten denkbar. Für die Kammer steht fest, dass C.________ irgendwie bezahlt haben muss. Der entsprechende Geldfluss muss stattgefunden haben, auch wenn er nicht konkret erkannt werden kann. Dass C.________ einen hohen Gewinn gemacht hat und die Strafverfolgungsbehörden nur wenig Geldfluss effektiv nachwei-