Es wird demnach davon ausgegangen, dass bei der letzten Fahrt nicht die maximal mögliche Menge transportiert wurde. Dies ist wiederum ein Hinweis darauf, dass die 4 kg keine zu hohe Schätzung darstellen und jeweils mindestens 4 kg transportiert wurden. So hat C.________ als Hauptakteur die Menge von 4 kg pro Fahrt auch akzeptiert und den entsprechenden Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen lassen. Auch dieser Umstand hat eine gewisse Aussagekraft, zumal sich die Menge bei C.________ noch deutlicher auf die Strafe auswirkte als beim Beschuldigten, weil sie ihm als veräusserte Menge angerechnet wurde.