Es liegt nahe, dass damit einem konstanten Bedarf von C.________ begegnet wurde, zumal es keine Hinweise darauf gibt, dass C.________ während dieser Zeit seinen Abnehmerkreis massgeblich vergrössert hätte. Dies wiederum deutet ebenfalls daraufhin, dass monatlich dieselbe Menge beschafft worden ist. Auch die Abläufe in Holland und am Grenzübergang sowie die Entschädigung für den Vorausfahrer Q.________ blieben gleich. Wie die Vorinstanz erachtet es auch die Kammer grundsätzlich als naheliegend, dass ein Drogenversteck in einem Auto nicht bedeutend grösser gebaut wird als nötig, um kein unnötiges Risiko einzugehen.