2384 Z. 22 ff.). Um das Risiko einer Entdeckung zu minimieren wurden sodann aufwändige Vorbereitungen getroffen: Der Beschuldigte wurde als Fahrer aufgebaut, seine Zuverlässigkeit mit einer Probefahrt getestet und während der weiteren Transportfahrten laufend kontrolliert. Dabei wurden immerhin CHF 7'000.00 für die Entschädigung einer ersten, «leeren» Testfahrt investiert. Es trifft somit nicht zu, dass das Kokain, wie von der Verteidigung vorgebracht, einem «Unbekannten» anvertraut wurde. Der Beschuldigte wiederum organisierte für den Grenzübertritt Vorausfahrer.