In Bezug auf die weiteren fünf Transportfahrten wurde das transportierte Kokaingemisch nicht sichergestellt. Es bestehen jedoch zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte auch auf diesen Fahrten erhebliche Mengen an Kokain transportiert hat. So ging C.________ selber von Transporten im Kilobereich aus, auch wenn er angab, er habe jeweils nicht mitbekommen, ob es zwei oder vier Kilos gewesen seien (pag. 704 Z. 721 f.). Die Tatsache, dass C.____