16 pag. 1079 Z. 88 ff.). Der Beschuldigte bestritt an der Hauptverhandlung zwar, Q.________ als Vorausfahrer engagiert zu haben und bezeichnete diesen als «geistig ziemlich reduzierte Person», der immer Dissonanzen mit ihm [dem Beschuldigten] gehabt habe. Er sei mit Q.________ mehrmals gemeinsam in G.________ essen gegangen und habe ihn jedes Mal eingeladen (pag. 2391 Z. 24 ff.).