(erste sechs Fahrten) und R.________ (letzte Fahrt) für den Grenzübertritt selbständig einen Vorausfahrer/eine Vorausfahrerin organisiert und diese konkret angewiesen, wie sie sich während des Grenzübertritts verhalten sollten. Q.________ entschädigte er für diesen Auftrag gar mit CHF 450.00 pro Fahrt (Q.________; pag. 1052 Z. 203 ff. und pag. 2447 f. Z. 85 ff.; R.________: