Gemäss Verteidigung war der Beschuldigte ein «externer Päklibote», der rein finanzielle Interessen im Blick gehabt habe. Der Beschuldigte selber gab an, er habe «absolut gar nichts gewusst von dieser Geschichte» (pag. 2913 Z. 31 f.). Die von der Verteidigung zitierten Erwägungen der Vorinstanz treffen grundsätzlich zu. Dennoch muss die Darstellung der Verteidigung insofern relativiert werden, als der Beschuldigte nicht lediglich ein «externer», ahnungsloser Fahrer war. Er nahm seine Rolle als Fahrer vielmehr aktiv und mit Eigeninitiative war.