Es erscheint dem Gericht durchaus nachvollziehbar, dass die Vertrauenswürdigkeit eines Chauffeurs geprüft werden soll, wenn beabsichtigt wird, diesem bis zu 4 kg Kokain (bei einem durchschnittlichen Verkaufspreis von CHF 60.00/Gramm und ausgehend von ungestrecktem Stoff von ca. CHF 240'000.00) für eine sehr lange Strecke (Holland – Schweiz) zu übergeben. Durch eine Probefahrt soll geprüft werden, ob der Chauffeur die Abmachungen einhält, ob er zuverlässig ist, ob er vor oder an der Grenze auffällt und ob er die Droge schliesslich am Zielort abliefert. Eine solche «Testfahrt» macht zudem selbstredend nur dann Sinn, wenn der Chauffeur im Voraus keine Kenntnis davon hat.