Bezeichnend ist auch das Verhalten von A.________, wobei er auf Vorhalt, dass ihm anhand technischer Daten insgesamt 7 Hollandfahrten nachgewiesen werden könnten, schliesslich die Aussage verweigerte (pag. 934). In dieser wesentlichen Aussagenänderung hinsichtlich Probefahrten erblickt das Gericht eine Schutzbehauptung und damit den Versuch des Beschuldigten, seine tatnächsten Aussagen zu relativieren, um sein Verschulden zu minimieren. Zudem lassen sich seine Aussagen zur Gesamtzahl der Hollandfahrten durch objektive Beweise widerlegen (vgl. hiernach).