11. Beweiswürdigung der Kammer 11.1 Vorbemerkung zum Aussageverhalten des Beschuldigten Das Aussageverhalten des Beschuldigten war während des ganzen Verfahrens geprägt von zahlreichen Widersprüchen (z.B. betreffend Anzahl Fahrten/Leerfahrten, erhaltenem Lohn, Wissen über den Zweck der Fahrten) sowie dem Versuch, sich selber möglichst wenig anzulasten. Der Beschuldigte ging zu Beginn des Verfahrens sogar soweit, zwei Personen fälschlicherweise zu belasten (O.________, P.________).