10. Beweismittel Für die Zusammenfassung der wesentlichen Beweismittel wird auf die Vorinstanz verwiesen (pag. 2618 ff., S. 27 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Allfällige Ergänzungen, insbesondere der oberinstanzlich erhobenen Beweismittel, erfolgen direkt im Rahmen der Beweiswürdigung.