9. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet grundsätzlich nicht, im Auftrag von C.________ und gegen Bezahlung mit einem auf ihn eingelösten M.________(Auto) nach Holland gefahren zu sein, dort Kokain abgeholt und dieses in die Schweiz gebracht zu haben (pag. 805 Z. 54 ff., pag. 817 Z. 275 ff., pag. 821 Z. 461 ff., pag. 826 Z. 141, pag. 936 Z. 177 ff., pag. 2392 Z. 23 ff., pag. 2914 Z. 23 ff.). Unbestritten ist weiter, dass der Beschuldigte am 7. Juli 2018 am Ende einer solchen Fahrt beim Parkieren in D.________ von der Polizei angehalten wurde.