1.2. Einfuhr, Beförderung und Anstaltentreffen zum Inverkehrbringen von 4'003 Gramm Kokaingemisch (3'122.4 Gramm reines Kokain, durchschnittlicher Reinheitsgrad 78%) in der Zeit vom 05.07.2018 bis 07.07.2018 in D.________, E.________, G.________, H.________, I.________ und evtl. anderswo, indem der Beschuldigte 4 Pakete mit je rund 1kg Kokaingemisch in einem Versteck in seinem Fahrzeug M.________(Auto) von Holland in die Schweiz einführte und nach D.________ beförderte, wo er das Kokain C.________ zwecks Veräusserung übergeben sollte; infolge der Anhaltung des Beschuldigten und von C.___