Im Einzelnen wird dem Beschuldigten folgendes vorgeworfen: 1.1. Einfuhr, Beförderung und lnverkehrbringen von mindestens 24'000 Gramm Kokaingemisch (mindestens 18'720 Gramm reines Kokain, Reinheitsgrad 78%) in der Zeit vom 26.10.2017 bis 27.05.2018 in D.________, E.________, F.________, G.________, H.________, I.________, J.________ und evtl. anderswo, indem der Beschuldigte 6 Mal je mindestens 4'000 Gramm Kokaingemisch in seinem M.________(Auto) von Holland in die Schweiz einführte, nach D.________ beförderte und an C.________ übergab, wofür er von diesem pro Fahrt CHF 7'000.00 erhielt, so im Einzelnen: