Der Beschuldigte reiste in Absprache und Zusammenarbeit mit C.________ mindestens 7 Mal mit seinem Personenwagen, welcher speziell für diesen Zweck mit zwei professionellen Verstecken versehen worden war, von der Schweiz nach Holland und zurück und führte bei diesen Reisen das in Holland von unbekannten Personen im Fahrzeug versteckte Kokain in die Schweiz ein und beförderte es nach D.________, wo er das Fahrzeug samt Kokain an C.________ übergab bzw. übergeben sollte. Hierfür erhielt er von ihm pro Fahrt CHF 7'000.00, womit er einen wesentlichen Anteil der Kosten seiner Lebensgestaltung finanzierte.