4. des Schuldspruchs wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, begangen von April 2017 bis am 7. Juli 2018 sowie von September 2019 bis Februar 2020 in K.________ (Ziff. I.B.3. AKS); 5. der Verurteilung zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1’650.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von zwei Jahren; 6. der weiteren Verfügungen betreffend Ziff. F./3.-5., 7. und 8. erstinstanzliches Urteilsdispositivs (Rückgabe und Einziehungen von diversen beschlagnahmten Gegenständen und Geldbeträgen. II.