I.B.1.1.1. AKS), dies ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 3. des Freispruchs von der Anschuldigung der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, angeblich begangen vom 8. Juli 2018 bis 31. August 2019 sowie von März 2020 bis April 2020 in K.________ (Ziff. I.B.3. AKS), dies ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten;