Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 5. November 2021 (PEN 20 767-769) insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als dass A.________ 1. freigesprochen wurde von der Anschuldigung der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mengen-, banden- und gewerbsmässig gemeinsam mit C.________ und anderen Mittätern begangen in der Zeit vom 26.10.2017 bis am 30.10.2017 (Ziff. B./II./1.);