5 4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 5. April 2023, über den Beschuldigten eingeholt (pag. 2907). Anlässlich der Berufungsverhandlung wurden von Seiten der Verteidigung diverse Unterlagen zur aktuellen Lebenssituation des Beschuldigten eingereicht und zu den Akten erkannt (pag. 2931 ff.). Weiter wurde der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung erneut befragt (pag. 2911 ff.).