4 11. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils von A.________ (PCN-Nr. .________) nach Ablauf der Frist wird dem zuständigen Bundesamt erteilt (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG). 12. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten von A.________ durch die auftraggebende Behörde wird nach Ablauf der Frist erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). […] [Eröffnungsformel]