3. A.________ wird zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 1’500.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 2. Juni 2018 an den Straf- und Zivilkläger C.________ verurteilt. 4. A.________ wird zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 1’000.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 2. Juni 2018 an die Straf- und Zivilklägerin E.________ verurteilt. 5. Für die Zivilklagen werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. Die Pistole .________ (.________) inkl. Waffenkoffer mit Schlüssel und Ersatzmagazin wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB).