2. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 15'101.50. 3. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6'000.00 (inkl. Auslagen). 55 II. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wurde für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: