In Anwendung dieses Artikels wird die Einziehung der Pistole .________ (.________) inkl. Waffenkoffer mit Schlüssel und Ersatzmagazin zur Vernichtung angeordnet. Für die Verfügung betreffend die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschuldigten wird auf das Dispositiv verwiesen. 54 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 2. Juni 2018, ca. 20:25 Uhr in H.________, I.________(Strasse), zum Nachteil von C.________;