28.2.2 Rechtsanwalt D.________ Rechtsanwalt D.________ machte in seiner Kostennote für das oberinstanzliche Verfahren einen Zeitaufwand von 26.07 Stunden und Auslagen von CHF 46.70, zzgl. MwSt., geltend. Bei den geleisteten Arbeiten sind unter anderem 14 Stunden für die Vorbereitung und Vorbesprechung der Berufungsverhandlung, 6 Stunden für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung und 2 Stunden für die Urteilseröffnung und Schlussarbeiten aufgeführt (pag. 1227 f.). Die geltend gemachten Vorbereitungsarbeiten erscheinen, gerade mit Blick auf die Aufwände der Verteidigung, zu hoch.