Die Strafund Zivilklägerin 2 begründet ihre psychischen Beeinträchtigungen unter anderem mit der erlittenen Fehlgeburt, die beweiswürdigend nicht dem Beschuldigten zugerechnet werden konnte, und mit Schlägen und Tritten, die sie von anderen Personen als dem Beschuldigten erhalten habe (vgl. auch Bericht von Dr. med. AB.________: pag. 770). Ausgehend davon wird auch bei der Straf- und Zivilklägerin 2 eine Genugtuungssumme von CHF 2’000.00 als Basis betrachtet.