, Psychiatrie und Psychotherapie, vom 27. Oktober 2020 geht hervor, dass die Straf- und Zivilklägerin 2 nach dem Vorfall vom 2. Juni 2018 mit psychischen Problemen gekämpft habe (pag. 954 f.). Auch diese Darstellungen der Auswirkungen sind indes zu relativieren: Die Strafund Zivilklägerin 2 begründet ihre psychischen Beeinträchtigungen unter anderem mit der erlittenen Fehlgeburt, die beweiswürdigend nicht dem Beschuldigten zugerechnet werden konnte, und mit Schlägen und Tritten, die sie von anderen Personen als dem Beschuldigten erhalten habe (vgl. auch Bericht von Dr. med. AB.