Die Schilderungen der Straf- und Zivilklägerin 2 werden teilweise belegt durch den Bericht von Dr. med. AB.________, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 1. Juni 2019. Demnach leide die Straf- und Zivilklägerin 2 an einer posttraumatischen Belastungsstörung mit Albträumen und «Nachhalleringen» [wohl: Nachhallerinnerungen] sowie Flashbacks. Trotz adäquater Therapie würden die Flashbacks noch immer bestehen (pag. 770 f.). Auch aus den Notizen von Dr. med. AC.________, Psychiatrie und Psychotherapie, vom 27. Oktober 2020 geht hervor, dass die Straf- und Zivilklägerin 2 nach dem Vorfall vom 2. Juni 2018 mit psychischen Problemen gekämpft habe (pag.