An der Berufungsverhandlung gab sie an, der Vorfall beeinflusse ihr Leben immer noch sehr, sie weine und sei immer traurig wegen dieser Gewalt. Sie habe immer Angst, dass jemand sie schlage, habe Angst, wenn sie auf der Strasse sei, traue sich nicht, mit ihrer Familie rauszugehen. Es gehe ihr besonders nach dem letzten Gerichtsurteil psychisch nicht gut (pag. 1199 Z. 17 ff.). Sie gehe nicht mehr in psychiatrische Behandlung, weil ihre Psychiaterin gestorben und deren Nachfolgerin pensioniert worden sei (pag. 1200 Z. 1 ff.). Die Schilderungen der Straf- und Zivilklägerin 2 werden teilweise belegt durch den Bericht von Dr. med.