Es ist aber klar, dass nicht das gesamte Leiden des Straf- und Zivilklägers 1 und seiner Familie auf dieses Erlebnis zurückgeht. Mit Blick auf vergleichbare Fälle wird deshalb von einer Genugtuungshöhe von CHF 2'000.00 ausgegangen. Diese ist jedoch um CHF 500.00 zu reduzieren, weil der Straf- und Zivilkläger 1 mit seinem Verhalten zur Eskalation des Konfliktes beigetragen hat und somit ein gewisses Selbstverschulden trägt. Der Beschuldigte wird zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 1’500.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 2. Juni 2018 an den Straf- und Zivilkläger 1 verurteilt.