241 Z. 253 ff.). Ähnliche Angaben machte er an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, wo er unter anderem sagte, ihm sei es auch vor dem Vorfall schon schlecht gegangen (pag. 973 f. 18 ff.). Angesichts dieser Aussagen sind die von Dr. med. AA.________ beschriebenen Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Betroffenen zu relativieren: Dieser war bereits vor dem Vorfall psychisch erheblich vorbelastet, nahm bereits zu diesem Zeitpunkt Medikamente und war schon seit 20 Jahren in psychiatrischer Behandlung.