Die Familie habe in den ersten Monaten weiter in der «gefährlichen Nachbarschaft» leben müssen, die Polizei habe alle Täter nach der Einvernahme wieder nachhause entlassen. Die Behandlung habe in den ersten Monaten in Psychotherapie, Familiensitzungen, Paarsitzungen und starken Beruhigungs- und Schlafmitteln für den Straf- und Zivilkläger 1 bestanden. Ferner habe er ihn für sechs Monate zu 100% arbeitsunfähig schreiben müssen. Dank einer dreimaligen Wohnsitzverlegung, einer guten Aufnahme durch die Sozialdienste der Gemeinde J.__