_» durch Nachbarn auf ihn und seine Frau am «1. Juni 2018» habe er in der Folge eine posttraumatische Schädigung bei beiden Eheleuten festgestellt, die akut habe behandelt werden müssen. Der Straf- und Zivilkläger 1 habe unter Flashbacks mit Todesangst gelitten, viel spontan geweint, unter Appetitverlust, Einschlafstörung, Albträumen, starken Ängsten bei Sozialkontakten gelitten, habe das Haus nur noch verdeckt verlassen, eine andere Busstation benutzt, sei in der Familie ständig erregt und laut gewesen und habe gegenüber den Kindern und der Ehefrau zwischen Angst und Aggression gewechselt.