46 nicht erwähnte, dass er geschossen hatte und den Schuss vor Ort als Warnschuss darstellte, wie im übrigen auch seine Ehefrau und sein Schwager bei ihrer ersten Einvernahme am Tatabend. Aufgrund der vielen Zeuginnen und Zeugen des Geschehens wäre es im weiteren müssig gewesen, die Schläge und den Schuss abzustreiten. Ein Geständnis, welches die Strafverfolgung erleichtert hat, ist darin indessen nicht zu sehen. Schliesslich sind seine Aussagen auch nicht als Ausdruck von Einsicht oder Reue zu verstehen.