19.5 Umfang der Asperation Die Einsatzstrafe von 20 Monaten wird praxisgemäss um zwei Drittel der zusätzlichen Strafe, ausmachend gerundet 10 Monate, erhöht. Ein tieferer Asperationsfaktor ist nicht angezeigt, da die beiden Delikte nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang zueinander stehen. Daraus resultiert eine Gesamtstrafe von 30 Monaten.