Gerade aufgrund der zahlenmässigen Überlegenheit sowie mit Blick auf die nicht besonders gefährliche Lage seiner Ehefrau (an den Haaren ziehen) hätte der Beschuldigte zahlreiche andere, besser geeignete Möglichkeiten gehabt, um seiner Ehefrau zu helfen. Die Strafe wird deshalb um lediglich 2 Monate reduziert. 19.4 Fazit Für die versuchte schwere Körperverletzung zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin 2 wird die Freiheitsstrafe auf 16 Monate festgelegt. 19.5 Umfang der Asperation Die Einsatzstrafe von 20 Monaten wird praxisgemäss um zwei Drittel der zusätzlichen Strafe, ausmachend gerundet 10 Monate, erhöht.