Er hat durch die Schläge des Beschuldigten unter anderem ein offenes Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Diese Verletzung ist nicht zu vernachlässigen, verheilte jedoch vergleichsweise rasch und ohne Komplikationen. Für eine schlimmere Verletzung fehlte allerdings nicht viel. Insgesamt wird eine Reduktion der Strafe um 8 Monate als angemessen erachtet. 18.5 Fazit Für die versuchte schwere Körperverletzung zum Nachteil des Straf- und Zivilklägers 1 wird die Freiheitsstrafe auf 20 Monate festgelegt.